
Der 39-jährige Omid Beigagha arbeitet. Er ist Sportler, Ehrenamtler und aktiver Christ - und er hat Angst. Doch der Iraner muss ständig um sein Bleiberecht kämpfen.
Von Norbert Kurth, 29.05.09, 17:42h
Der 39-jährige Omid Beigagha arbeitet. Er ist Sportler, Ehrenamtler und aktiver Christ - und er hat Angst. Doch der Iraner muss ständig um sein Bleiberecht kämpfen.
Der Pulheimer Reinhard Montag (r.) kämpft dafür, dass der Iraner Omid Beigagha nicht abgeschoben wird.
Hürth - Hürth - Sie kamen ohne Vorwarnung, verschleppten und töteten ihn. Seine Leiche lag später in der Nähe seines Hauses in der nordiranischen Stadt Gonbad-e Kavus. Der damals 50-jährige Ghorban Dordi Tourani hatte sich nichts zuschulden kommen lassen. Aber: Er war vom Islam zum Christentum konvertiert. Im Iran ist das lebensgefährlich.
Der Fall aus dem Bericht von Amnesty International ist nicht der einzige. Die Menschenrechtsorganisation weist auf einen Gesetzentwurf hin, nach dem Menschen, die vom „Islam abfallen“, mit dem Tode zu bestrafen sind. Seit 2005 ist die Lage für Konvertiten ernst. Das weiß auch Omid Beigagha (39), ein Iraner, der vor neun Jahren in die Bundesrepublik geflohen und über Zwickau und Pulheim nach Hürth gekommen ist.
Obwohl gut integriert und engagiert, muss er immer noch um sein Bleiberecht kämpfen. Über seinen inzwischen dritten Asylantrag ist noch nicht entschieden. Er lebt mit Duldungen und fürchtet nichts mehr als die Abschiebung. Denn der schlanke, sportliche Mann ist 2001 in der Evangelischen Gemeinde Geyen, Sinthern und Manstedten getauft worden und damit zum Christentum konvertiert. Das war keine Spontanaktion, wie es aus der Kirchengemeinde heißt, sondern die Tat „eines überzeugten Gemeindemitglieds“. Pfarrer Rolf Lenhartz fügt hinzu: „Es ist deutlich, dass er seit seiner Konversion zum Christentum seinen Frieden im Glauben gefunden hat.“
Arbeitserlaubnis entzogen
Beigagha ist keiner, der gerne etwas nimmt. Für seinen Lebensunterhalt konnte er stets selbst sorgen. Schon Ende 2001 hatte er einen Job bei einer Hürther Firma, bei der er auch heute wieder arbeitet. 2002 wurde sein erster Asylantrag abgelehnt. Das Ausländeramt des Kreises in Bergheim entzog ihm die Arbeitserlaubnis. Er legte Widerspruch ein, fand einen neuen Job, bekam aber keine neue Arbeitserlaubnis bis 2003. Aber 2005 wurde der zweite Antrag abgelehnt, die Arbeitserlaubnis war wieder weg. Beigagha ließ sich nicht entmutigen, wohl auch, weil er inzwischen viele Freunde gefunden hatte.
Beigagha ist das, was man einen Ehrenamtler nennt. Schon im Iran spielte er Basketball und machte seinen Trainer-Schein. In Zwickau spielte er in der Regionalliga, später in Bezirks- und Landesliga bei DJK Südwest in Köln-Sülz und in Köln-Pesch. Jetzt trainiert er dort die Jugend. Der 39-jährige ist zudem Schiedsrichter und leitet Spiele bis hinauf in die Landesliga in Köln, Bonn und in Düsseldorf. Das aber geht neuerdings nicht mehr.
Das Ausländeramt hat seinen Aufenthalt nämlich stark eingeschränkt. Er darf sich nur noch im Kreis aufhalten. Das schafft Probleme, nicht nur im Sport, sondern auch im Job: Er repariert derzeit für seine Firma, eine Spedition, Lastwagen, muss also regelmäßig den Rhein-Erft-Kreis verlassen. Das reichte der Ausländerbehörde aber noch nicht. Spätestens alle drei Wochen muss er sich in Bergheim melden - und seine Duldung für 15 Euro verlängern lassen. Kürzlich hat die Behörde bei ihm eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Da standen plötzlich vier Leute vor der Tür und haben Sporturkunden in persischer Schrift beschlagnahmt. Zudem habe man wieder mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis gedroht.
Die Durchsuchung sei notwendig gewesen, weil Beigagha sich geweigert habe, seinen Pass vorzulegen, verteidigt Kreisdezernent Martin Schmitz das Vorgehen seiner Mitarbeiter. „Er hat seine Mitwirkung verweigert, denn jemand, der in Deutschland bleiben will, muss seinen Pass vorlegen.“ Das habe er nicht getan. Der Pulheimer Reinhard Montag, ein langjähriger Freund des Iraners, findet das absurd: „Der Pass würde die Abschiebung nur beschleunigen.“
Dezernent Schmitz ist nicht glücklich über die Situation und räumt ein, dass die Einschränkung des Aufenthalts „nicht zwingend“ sein müsse. Menschen mit Duldungsstatus sollen auch arbeiten können, meint er. Dass zum Christentum konvertierte Muslime im Iran Probleme bekommen können, sei ihm klar. Dennoch müsse der Kreis die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Asylantrag abwarten. Man könne überlegen, die Meldepflicht etwas zu lockern, sagte Schmitz.
Montag ist unterdessen nicht gut auf die Behörde zu sprechen. Er habe kürzlich versucht zu vermitteln, damit sein Freund wenigstens weiterarbeiten und seinen Sport betreiben könne. Am Ende aber sei er zu dem Schluss gekommen, dass „der Mensch dort nicht zählt“.
„Fast kriminalisiert“
Auch Beigaghas Kölner Anwältin Mirian Deis nennt das Vorgehen der Ausländerbehörde „eigentlich ein Unding“. Die Vorschriften, auf die sich die Behörde beziehe, seien für diesen Fall gar nicht gedacht. Beigagha lebe mehr als neun Jahre hier, habe sich gut integriert und habe die öffentliche Kassen geschont. Das Ausländeramt könnte die Entscheidung der Bundesbehörde auch in Ruhe abwarten. Stattdessen werde ihr Mandant „dargestellt wie jemand, der sich eine Duldung erschlichen hat, ja fast kriminalisiert“. Auch Pfarrer Lenhart sieht „die besondere Schutzbedürftigkeit von Konvertiten“ im Iran und wünscht, das Beigaghas Anliegen nach der erneuten Prüfung Anerkennung findet.
Quelle:Kölner Stadtanzeiger
Um in Deutschland keine Angst zu haben, ausgewiesen zu werden, muss man ein "gläubiger" Moslem sein, oder Hassprediger " Über 30.000 radikale, nicht integrierbare
Moslems (die meisten beziehen Sozialhilfe) erfreuen sich einer Nichtabschiebung,
und einen gut integrierten Iraner möchte man Abschieben,
Die Jenigen , die andere des Rassismus bezichtigen, sind selbst die grössten Rassisten.

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