Deutschland sagt Jein zu Lissabon-Vertrag
Mit Spannung hat die EU den Entscheid des deutschen VfGH erwartet. Dieser billigt den Vertrag nur, wenn Deutschland mehr Rechte erhält.
eutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon erst ratifizieren, wenn die Begleitgesetze verändert werden. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. An und für sich ist das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz (Verfassung) vereinbar, der deutsche Bundespräsident Horst Köhler darf seine Unterschrift aber solange nicht unter den Vertrag setzen, bis ein entsprechendes Begleitgesetz durch ist. Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten.
Das Gesetz über die Rechte des Bundestags und des Bundesrats in EU-Angelegenheiten verstößt aus Sicht des Gerichts gegen die Verfassung. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bisher nicht ausreichend beteiligt. Erst bei Beseitigung dieses Umstands dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
Noch im August will deshalb der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei soll die erste Lesung zum neuen Begleitgesetz stattfinden, wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin sagte. Die geforderten Nachbesserungen sollen noch in dieser Legislaturperiode erledigt werden, eine Verzögerung der Ratifizierung sei nicht von Nöten. Auch die bevorstehende schwedische EU-Ratspräsidentschaft erwartet keinen Aufschub im Prozedere.
Stärkung der deutschen Position
Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine Kontrollfunktion bei der weiteren europäischen Integration zu. Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und zur Erhaltung der demokratischen Selbstbestimmung sei es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite, erklärte das Gericht.
"Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Damit hat der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
Das Vertragswerk soll die Zuständigkeiten Brüssels erweitern und die Einheit der Europäischen Union voranbringen. Kläger wie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und andere befürchten, dass der Vertrag die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletzt, weil die EU und der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer weitere Kompetenzen an sich ziehen könnten. Derzeit haben 23 der 27 Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert und in Rom hinterlegt. Neben der deutschen Urkunde fehlen noch die von Irland, Polen und Tschechien.
Strache will Volksabstimmung
Das Urteil des Gerichts wertet FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als "klaren Beweis für die Richtigkeit der freiheitlichen Position". Er forderte eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag, da es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung handle. Andernfalls werde die FPÖ mit Kundmachung des Lissabonner Vertrages im Österreichischen Bundesgesetzblatt eine Klage beim VfGH einbringen, kündigte Strache an.
Der Vertrag sei ein "weiterer Schritt in Richtung Bundesstaat" und bedeute auch den Wegfall der Neutralität, erklärte Strache. Die Verfassungsklage sei bereits vorbereitet, könne aber vorerst nicht eingebracht werden.
Quelle:www.kurier.at
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