
Podiumsdiskussion: Die Bekleidung der Frau im Islam
Die Jugendkommission der Frauenabteilung des IGMG-Regionalverbands Ruhr A veranstaltete am 17. Mai eine Podiumsdiskussion in Dortmund zum Thema „Die Bekleidung der Frau im Islam“.
Die rund 750 Gäste wurden am Eingang mit Nelken und Datteln empfangen. Nelken symbolisierten muslimische Frauen, denen aufgrund ihrer Kleidung staatliche Bildungsmöglichkeiten durch den Staat verwehrt wurden.
[Auch während der Podiumsdiskussion, bei der Nurcan Ulupınar (Jugendleiterin des Frauenverbands der IGMG und Pädagogin), Hatice Şahin aus Frankreich (Pädagogin) und und Nuray Canan Bezirgan aus der Türkei (Schriftstellerin) miteinander diskutierten, wurde dieses Thema aufgegriffen. Ulupınar und Şahin hoben die Rolle muslimischen Frau in der Gesellschaft hervor und wiesen auf die Notwendigkeit der Bewahrung der muslimischen Identität hin.]
Quelle:Islamportal

Stellt euch mal vor, jede(r)Europäer (in) würde in einen islamischen Land mit eine T-Short
mit aufgedruckten Kreuz herumlaufen, und auf die Notwendigkeit der Bewahrung der christlichen
Identität hin zu weisen.
Zum Elend einer oberflächlichen, halbherzigen und verstümmelten Islam-Debatte
Das sog. Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 ist von einigen als "weise" und von anderen als "feige" bezeichnet worden. Im Endeffekt hat es jedenfalls die Frage nach der Bedeutung und Bewertung dieser brisanten "Erscheinungsform" an die Gesellschaft bzw. den sich über demokratische Wahlen legitimierenden Gesetzgeber redelegiert. Eine ausschließlich oder doch überwiegend formaljuristisch ausgerichtete Behandlung des "Kopftuchproblems" ist damit nunmehr überholt oder doch zumindest unzureichend. Worum es jetzt geht, ist eine substanzanalytisch reflektierte Entscheidungsfindung, die in der Tat das Selbstverständnis eines säkularen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats elementar berührt. Wie reagiert der in sich werte- und weltanschauungspluralistisch konstituierte Volkssouverän auf die Herausforderung einer offensiven Ausbreitung der islamischen Herrschaftskultur in den westlichen Aufnahmegesellschaften? Verhält er sich mehrheitlich permissiv-duldend oder aktiv-zurückweisend? Welche Position nimmt der nichtreligiöse Teil der Bevölkerung ein? Welche Koalitionen und standpunktpolitischen Überschneidungen kristallisieren sich im zukünftig sicher noch intensiver werden "Religionsstreit" heraus?
Laut einer Allensbachumfrage von Anfang 2004 teilen 28 Prozent der Befragten die Ansicht des Bundespräsidenten Rau, wonach bei einem Kopftuchverbot auch andere Glaubenssymbole in Schulen verboten werden müssten. Offen bleibt hier freilich, ob eine solche 'laizistische' Regelung befürwortet oder abgelehnt wird. Rau selbst steht einer solchen Regelung ablehnend gegenüber: "Ich fürchte nämlich, dass ein Kopftuchverbot der erste Schritt auf dem Weg in einen laizistischen Staat ist, der religiöse Zeichen und Symbole aus dem öffentlichen Leben verbannt. Ich will das nicht. Das ist nicht meine Vorstellung von unserem seit vielen Jahrhunderten christlich geprägten Land." (Süddeutsche Zeitung vom 23. Januar 2004, S. 6). Kern dieser anti-laizistischen und zugleich formalrechtlich folgerichtigen Position ist demnach die Duldung des Kopftuchs, um den staatlich-öffentlichen Einfluss der christlichen Religion zu bewahren. Die Zulassung des Kopftuchs wird hier als Preis für die Beibehaltung der staatlichen Einflussnahme der christlichen Kirchen angesehen.
53 Prozent der Befragten sehen im Tragen eines Kopftuchs durch muslimische Frauen ein politisches Zeichen, das mit der deutschen Kultur unvereinbar sei. Unklar bleibt hier, was unter "deutscher Kultur" verstanden wird: das normative Gefüge einer demokratisch-freiheitlichen Verfassungsordnung oder "nationales Brauchtum". Wer "deutsche Kultur" primär mit "nationalem Brauchtum" identifiziert, hat keine Schwierigkeit damit, christliche Bekenntnissymbole zum traditionalen Überlieferungsbestand zu zählen, während das Kopftuch als Ausdruck einer fremden Kultur angesehen wird, die bestenfalls "Gastrecht", aber keine Gleichberechtigung beanspruchen kann. In dieser kulturalistischen Sichtweise ist es im Gegensatz zur Rau'schen Position kein Widerspruch, das Kopftuch zu verbieten und die Zurschaustellung christlicher Bekenntnissymbole unangetastet zu lassen. Wir haben es demnach mit zwei unterschiedlichen Begründungsvarianten einer anti-laizistischen Verteidigung der christlichen Machtstellung im staatlich-erziehungspolitischen Raum zu tun: einer formalrechtlichen, die den Islam protegiert und einer kulturalistschen, die den Islam einschränkt.
Eine strikt laizistische Position, die sich generell gegen das Tragen religiöser Bekenntnissymbole a) von funktionsausübenden Staatsbeamten/innen (z. B. Lehrer/innen) und b) von Schülern/innen im Schulunterricht ausspricht und eine fortschrittlich-demokratische Regelung hervorbringen könnte, ist bezeichnenderweise kaum zu vernehmen. Sie hätte den Vorteil, den sozialisatorischen Einfluss der christlichen Religion auf Heranwachsende im öffentlichen Raum weiter einzuschränken und den Islam als nichtmodernisierte religiöse Herrschaftsideologie (die gegenüber dem durch das Fegefeuer des kulturhistorischen Aufklärungsprozesses gegangenen Christentum noch ein größeres reaktionäres Wirkungspotential beinhaltet) in die Schranken zu weisen. Zudem könnte sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den in Deutschland auf halben Wege abgebrochenen Säkularisierungsprozess wieder in Gang zu bringen und stärker die Interessen und Überzeugungen der nichtreligiösen Staatsbürger/innen zu berücksichtigen.
Anstatt nun engagiert die strikt laizistische Position in die öffentliche Waagschale einzubringen, tappt ein Teil der demolierten deutschen Restlinken prompt in die aufgestellte Falle und reagiert auf die Bestrebungen von christlichen und konservativen Kräften, nur das Kopftuch zu verbieten, aber die christlichen Symbole unangetastet zu lassen, mit der 'Verteidigung des Islam'. So werden gesetzliche Regelungen, die sich gegen eine öffentliche Anerkennung antiemanzipatorischer und grundrechtsfeindlicher islamischer Normen und Praktiken richten und einer Ausbreitung islamistischer Tendenzen entgegenstehen, in eine "Diskriminierung der muslimischen Bevölkerung" uminterpretiert3, als wäre es nicht die Aufgabe der deutschen Linken, sich gerade mit den Opfern der unterschiedlichen islamischen Unterdrückungspraxen zu solidarisieren. Was in diesen und ähnlichen "pro-muslimischen" Äußerungen zum Ausdruck kommt, ist eine ausgeprägte Unkenntnis bezüglich des Islam als ganzheitlich-kulturprägende Herrschaftsideologie.
Einseitig gedrillt auf den parteimarxistischen Antiimperialismus und Antiamerikanismus, werden alle nichtwestlichen Herrschaftsformen und -bestrebungen mit ihren eigenständigen reaktionären und antihumanistischen Beschaffenheitsmerkmalen verharmlost oder als bloßer Reflex auf kapitalistische Einflüsse missdeutet, wenn sie nicht gleich gänzlich tabuisiert werden. Übersehen wird dabei, dass nicht nur das globalisierungsträchtige spätkapitalistische Herrschaftssystem, sondern auch die nichtwestlichen prämodern konstituierten Herrschaftsformen als wirkungsmächtige Antipoden heutiger kritisch-emanzpatorischer Praxis fungieren. Die Existenz totalitär-repressiver Verhältnisse und Sozialmilieus unter dem Vorzeichen des Islam sind nicht etwa Erfindungen paranoider Feindbildkonstrukteure, wie einige proislamische ApologetInnen unterstellen, sondern blutige Realität.
© Hartmut Krauss, Osnabrück 2004

Gerd Wilders Partei wird euch die Kopftücher in der Öffentlichkeit (staatlichen Einrichtungen) , hoffentlich verbieten.
Europa braucht keine flennende Kopftücher, sondern selbstbewusste gut integrierte Frauen.
Die Gehirnwindel ersetzt nicht das Denken
Der Türke hat nur den Türken zum Freund

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